Landkreis verbietet sämtliche sportliche Aktivitäten sowie Zusammenkünfte in Vereinen
18.03.2020 20:20 Uhr | 1720 x gelesen
An dieser Stelle wollen wir in nächster Zeit über Neuigkeiten informieren, sofern sich solche im Zusammenhang mit der aktuellen Corona Virus – Lage ergeben sollten.
Mit gestrigem Datum, dem 17.März, hat der Landkreis Osnabrück eine „Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung“ erlassen, die seit heute wirksam ist. Diese Verfügung betrifft auch alle Sportvereine. Mit ihr ist nun rechtlich bindend, was wir seit Ende letzter Woche seitens des Blau-Weiß Merzen bereits eingeleitet hatten: Alle sportlichen Aktivitäten sind einzustellen.
Im Wortlaut heißt es in der Verfügung des Landkreises:
1. „Für den Publikumsverkehr werden geschlossen …. Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen privaten Sportanlagen(dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen, z.B. Fußball – und Tennishallen, Schießstände usw.), Schwimm- und Spaßbäder, Sport- und Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
2.Verboten werden:
• Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die …
• ...
• Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertretungen und Gremin…
• Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
• Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern…
3. Die obigen Anordnungen …. gelten zunächst bis zum 18.04.2020.
Heißt also: Alle Angebote des Blau-Weiß Merzen werden mindestens so lange weiter ausgesetzt bleiben wie obige Verfügung des Landkreises in Kraft ist.
Die Verfügung des Landkreises gibt es in ganzer Länge hier zu lesen:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/sites/default/files/bekanntmachungen/infektionsschutzrechtliche_allgemeinverfuegung_17.03.2020.pdf
Bleibt gesund und passt auf Euch auf!
#WirsinddieLoewen
SV Blau-Weiß Merzen
Der Vorstand